Systemische Rechtsentwicklung

Ontozentrismus

Grundlagentext der Forschungsreihe

Was ist Ontozentrismus?

Ontozentrismus beschreibt ein Rechtsverständnis, in dem das Recht als Teil der Mitwelt verstanden wird und nicht als äußere Instanz über ihr. Der Begriff markiert eine rechtsphilosophische Verschiebung: Maßgeblich ist nicht die Beherrschung eines Objekts, sondern die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Lebensgrundlagen, aus denen staatliche Ordnung selbst hervorgeht.

Begriffliche Herleitung

Der Begriff leitet sich aus dem Griechischen ónton (das Seiende) und kéntron (Mitte) ab. Er bezeichnet eine Ausrichtung auf das Sein als gemeinsames Wirkgefüge.

  • Nicht der Mensch allein steht im Zentrum.
  • Nicht „Natur“ als äußeres Objekt steht im Zentrum.
  • Im Zentrum steht das gemeinsame Wirkgefüge des Seienden, in dem Recht, Staat und Mitwelt zusammenhängen.

Warum Ontozentrismus?

Die ökologische Katastrophe ist auch eine Krise juristischer Begriffe. Wenn Recht die ökologischen Bedingungen seiner eigenen Wirksamkeit nur als „Umweltfrage“ behandelt, bleibt sein Prüfmaßstab zu eng. Ontozentrismus schärft diesen Maßstab, indem er die Mitwelt als konstitutive Bedingung von Freiheit, Staatlichkeit und Rechtsgeltung ernst nimmt.

Verbindung zu Art. 20a GG

Im deutschen Verfassungsrecht ist Art. 20a GG der zentrale Anschluss. Ontozentrismus konkretisiert diese Norm als Pflicht, die natürlichen Lebensgrundlagen nicht nur punktuell, sondern in ihrer Funktionslogik zu sichern.

  • Art. 20a GG wird als verfassungsrechtlicher Selbstbezug des Rechts lesbar.
  • Der Schutz natürlicher Lebensgrundlagen ist keine Zusatzaufgabe, sondern Bedingung staatlicher Funktionsfähigkeit.
  • Funktionsschutz wird damit zu einem verbindlichen Prüfmaßstab für staatliche Entscheidungen.

Rolle in der Systemischen Rechtsentwicklung

In der Forschungsreihe übernimmt Ontozentrismus die Rolle eines begrifflichen und rechtsphilosophischen Verbindungsprinzips. Der Text verbindet die ontologische Grundlage von „Warum das Recht Teil der Mitwelt ist“ mit der verfassungsrechtlichen und vollzugsbezogenen Übersetzung in „Existenzielle Rechte im Anthropozän“.

Publikationshinweis

Status: Veröffentlicht auf Zenodo.

Autor: Hans Leo Bader.

Jahr: 2025.

DOI: 10.5281/zenodo.17574377